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Was ist ein Pflegegrad?

Um Leistungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung zu erhalten bedarf es einem Pflegegrad.
Der Pflegegrad stellt dabei die Ausprägung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag dar und wird nach Antrag durch Begutachtung des medizinischen Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK) festgestellt.
Derzeit gibt es fünf Pflegegrade.

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